Unsere Geschäftsbedingungen legen die Vereinbarungen und Bedingungen fest, die unsere Interaktionen mit Kunden, Kandidaten und Mitarbeitern regeln. Sie decken wichtige Bereiche wie Gebühren, Zahlungsbedingungen, Kandidatenplatzierungen, Vertraulichkeit und Streitbeilegung ab.
Diese Bedingungen gewährleisten Klarheit und Professionalität bei unseren Engagements.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024
INHALT
Beratung und Personaldienstleistungen
Festanstellung und befristete Einstellung
Interval Group bezeichnet das weltweite Netzwerk von Unternehmen, die unter der Marke Interval tätig sind. Mehr Informationen: Legal | Impressum
BERATUNGS- UND PERSONALDIENSTLEISTUNGEN
1. Allgemeine Grundsätze
1.1 Die Interval Group (im Folgenden "Interval" genannt) erbringt Beratungs- und Personaldienstleistungen auf der Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ("AGB") und der individuellen schriftlichen Angebote von Interval. "Interval" bezieht sich auf die als Vertragspartner aufgeführte juristische Person.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, unabhängig davon, ob in den Angeboten von Interval ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird oder nicht.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Interval diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur wirksam, wenn Interval sie schriftlich bestätigt hat.
2. Umfang der Leistungen, Vertragsschluss
2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot von Interval.
2.2 Angebote sind vier Wochen lang gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.3 Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Leistungen von Interval Empfehlungen enthalten können, Interval aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen beruhen oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.
2.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme des von Interval übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt, sobald die Auftragsbestätigung vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichnet und bei Interval eingegangen ist.
3. Mitwirkungspflicht
3.1. Der Kunde hat unaufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass er Interval alle erforderlichen Daten, Informationen, Vorgänge, Ressourcen, Systemzugänge und Umstände rechtzeitig zur Verfügung stellt und dass die gelieferten Informationen zuverlässig, richtig und vollständig sind. Dies gilt auch für Daten, Informationen, Vorgänge, Ressourcen, Systemzugänge und Umstände, die erst während der Erbringung der Leistungen entstehen oder bekannt werden.
3.2. Das gegenseitige Vertrauen zwischen dem Kunden und Interval setzt voraus, dass Interval über frühere, laufende und geplante Aktivitäten, die für die zu erbringenden Leistungen relevant sind, umfassend informiert ist.
3.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle im Angebot genannten Anforderungen korrekt sind.
3.4. Der Auftraggeber trifft rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Entscheidungen und holt die erforderlichen Genehmigungen ein (z.B. Geschäftsführungsgenehmigungen, Zustimmung der Konzernleitung, des Aufsichtsrates, der Mitarbeiter oder des Betriebsrates).
3.5. Mit der Annahme des Angebots ist der Klient allein verantwortlich für u.a:
a. alle Managemententscheidungen zu treffen und alle Managementfunktionen auszuüben;
b. eine oder mehrere Personen zu benennen, die über geeignete Befugnisse, Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Dienstleistungen zu überwachen;
c. die Bewertung der Angemessenheit und der Ergebnisse der Dienstleistungen;
d. Übernahme der Verantwortung für die Ergebnisse der Dienstleistungen; Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überwachung laufender Aktivitäten;
e. Teilnahme des Kunden an Sitzungen und Workshops;
f. Definition der Kundenanforderungen;
g. Priorisierung der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Aktivitäten (z. B. Systemzugang, Tests, Benutzereingaben, Benutzerakzeptanz), um eine rechtzeitige Fertigstellung zu ermöglichen;
h. Interne Kommunikation und Schulung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen;
i. interne Abstimmung und Klärung von Fragen, die während des Projekts auftreten können.
3.6. Werden die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbracht, so stellt der Auftraggeber die erforderlichen Büroräume und Geräte kostenlos zur Verfügung und sorgt dafür, dass alle organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und die ungestörte Erbringung der Leistungen gewährleistet ist.
3.7. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht oder treten zusätzliche unvorhergesehene Aufgaben oder sonstige von Interval nicht zu vertretende Umstände ein, die eine Verzögerung oder Verhinderung der Leistungserbringung durch Interval zur Folge haben, verschieben sich vereinbarte Meilensteine oder Zeitpläne. Darüber hinaus ist Interval berechtigt, dem Kunden etwaige Mehraufwendungen (z.B. Verfügbarkeit des eingesetzten Personals) in Rechnung zu stellen.
4. Erbringung von Dienstleistungen
4.1. Interval ist für die Erbringung der im Angebot genannten Leistungen verantwortlich, nicht aber für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Nutzens.
4.2. Interval ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Interval nicht verpflichtet, Fehler zu erkennen.
4.3. Interval wird sich bemühen, den Wünschen des Kunden hinsichtlich des Einsatzes von Personal zu entsprechen, behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, sein Personal nach eigenem Ermessen einzusetzen und umzuverteilen, je nachdem, was für die Erbringung seiner Dienstleistungen angemessen, zweckmäßig und möglich ist.
4.4. Interval ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder kompetente Dritte erbringen zu lassen.
4.5 Interval ist nicht verantwortlich für zusätzliche Aufgaben oder Verzögerungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit anderen Initiativen beim Kunden ergeben.
4.6 Die Erbringung von Dienstleistungen in Rechtsordnungen, die von Verboten oder Sanktionen betroffen sind, ist nicht Gegenstand des Angebots und wird von Interval nicht übernommen. Dies gilt auch für Jurisdiktionen, die in Zukunft betroffen sein könnten, aber zum Zeitpunkt der Bestellung nicht betroffen waren.
5. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit
5.1 Alle von Interval in Papier- oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebote, Analysen, Stellungnahmen, etc.) sind geistiges Eigentum von Interval. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte von Interval an diesen Unterlagen an, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind oder nicht.
5.2 Der Kunde darf die ihm überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für solche eigenen geschäftlichen Zwecke nutzen, die vom Vertrag und vom Umfang des Auftrags gedeckt sind.
die durch den Vertrag und den Umfang der vereinbarten Leistungen gedeckt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Analysen, Meinungen, Empfehlungen etc. von Interval zu verändern.
5.3 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Interval, die von der Einhaltung weiterer Bedingungen abhängig gemacht werden kann, ist es dem Kunden untersagt, die gesamten Unterlagen oder Auszüge daraus an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben oder daraus zu zitieren oder im Verkehr mit Dritten darauf Bezug zu nehmen, es sei denn, geltende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Berufspflichten verbieten eine Beschränkung der Offenlegung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Zustimmung von Interval eingeholt hat, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld und die maßgeblichen Bedingungen seit der Einholung dieser Zustimmung geändert haben und/oder die Leistungen in der Zwischenzeit durch Ereignisse überholt wurden.
5.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die Ziffern 5.2 oder 5.3 haftet Interval nicht für daraus entstehende Schäden.
5.5 Das gegenseitige Vertrauen zwischen dem Kunden und Interval erfordert strikte Vertraulichkeit. Im Hinblick auf den Vertrag und alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erteilten Informationen, die
Informationen, die vom Informationsgeber als vertraulich bezeichnet werden, verpflichtet sich der Empfänger, vertrauliche Informationen angemessen zu schützen und gemäß den geltenden
Berufsstandards angemessen zu schützen, diese Informationen nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden und nur in dem Umfang zu vervielfältigen, wie es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt sind.
5.6 Interval, seine Mitarbeiter und die von ihm eingeschalteten Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Tätigkeit für den Kunden bekannt werden.
5.7 Interval darf Berichte, Stellungnahmen oder sonstiges schriftliches Material über seine Arbeit und die daraus resultierenden Ergebnisse nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben.
5.8 Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder in denen der Kunde Interval ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.
6. Datenschutz
6.1 Interval ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der von Interval erbrachten vertraglichen Leistungen verarbeitet werden. Interval ist berechtigt, im Rahmen seiner Dienstleistungen die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten zu verarbeiten, elektronisch zu speichern oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, mit denen ein Datenverarbeitungsvertrag im Sinne der GDPR abgeschlossen wurde. Interval zur Verfügung gestelltes Material (Papier und Datenträger) wird dem Kunden oder vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt oder, wenn dies gesondert vereinbart wurde, von Interval aufbewahrt oder vernichtet. Interval ist berechtigt, Kopien dieser Materialien aufzubewahren, soweit dies für die ordnungsgemäße Dokumentation der Leistungen und/oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
6.2 Interval verpflichtet sich, das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen der GDPR in ihrer jeweils gültigen Fassung zu wahren und seine Mitarbeiter und ggf. eingeschaltete Dritte darauf zu verpflichten.
6.3 Zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Sicherstellung der gesetzlich garantierten Unabhängigkeit und zur Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften sind Interval und alle anderen juristischen Personen der Interval Gruppe berechtigt, Vertragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsgröße, Honorarhöhe und Bearbeitungszeitraum) elektronisch zu speichern und an andere juristische Personen der Interval Gruppe weiterzugeben.
6.4 Interval wird dem Kunden in zumutbarem Umfang Informationen und Mitteilungen über die von Interval angebotenen Leistungen, Veranstaltungen etc. per E-Mail, Post, Telefon und Fax (mit Zustimmung des Kunden) zukommen lassen. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen oder widerrufen. Nach einer solchen Ablehnung/einem solchen Widerruf werden die personenbezogenen Daten, die für die Bereitstellung der oben genannten Informationen und Mitteilungen erforderlich sind, nicht mehr zu diesem Zweck verarbeitet. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten mit Einwilligung bis zum Widerruf wird durch die Ablehnung/den Widerruf nicht berührt.
6.5 Interval setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der verarbeiteten Daten ein, die der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schweregraden der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen Rechnung tragen und an den technischen Fortschritt angepasst sind, um zu gewährleisten, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem Kunden und Interval oder umgekehrt unverschlüsselt und unsigniert, so dass ein Mitlesen oder eine Manipulation durch Dritte nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
6.6 Weitere Einzelheiten zum Datenschutz und insbesondere zu den Informationspflichten nach GDPR finden Sie auf unserer Website www.intervalgroup.com/privacy.
7. Vergütung
7.1 Die Höhe der Vergütung von Interval richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie im Angebot von Interval angegeben sind. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung ist ein angemessenes Honorar geschuldet.
7.2 Anfallende Reisekosten der Mitarbeiter von Interval und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.3 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich nachträglich.
7.4 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
7.5 Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Zugang schriftlich bei Interval geltend gemacht werden. Wird innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, so gilt dies als Anerkennung der Rechnung.
7.6 Bei Zahlungsverzug ist Interval berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Interval ist darüber hinaus berechtigt, laufende Leistungen einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde trägt alle anfallenden Mahn- und Inkassospesen sowie alle Prozesskosten, die Interval für die Verfolgung ihrer Rechtsansprüche benötigt.
7.7 Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die von Interval in der jeweils gültigen Höhe erhoben wird.
7.8 Sofern nicht anders vereinbart, basieren die Tageshonorare auf einem 8-Stunden-Arbeitstag während der üblichen Wochentage/Stunden. Darüber hinausgehende Arbeiten (einschließlich Überstunden) müssen im Voraus schriftlich beantragt werden und werden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Kündigung
8.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist (z. B. bei abgrenzbaren Projekten oder Teilprojekten), kann der Vertrag von beiden Parteien jeweils zum Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.
8.2 Interval kann den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn Interval feststellt, dass (i) eine staatliche, behördliche, professionelle oder andere Rechtspersönlichkeit eine neue oder geänderte Regelung eingeführt hat Gesetz, Regel, Regelung, Auslegung oder Entscheidung, deren Ergebnis dazu führen würde, dass Interval einen Teil des Vertrags rechtswidrig oder anderweitig rechtswidrig erfüllt oder im Widerspruch zu Unabhängigkeits- oder Berufsregeln steht oder (ii) im Falle einer Änderung der Umstände (einschließlich (ohne Einschränkung, Änderungen der Eigentumsverhältnisse des Kunden oder verbundener Unternehmen), so dass die Erfüllung eines Teils des Vertrags durch Interval rechtswidrig oder anderweitig rechtswidrig wäre oder im Widerspruch zu Unabhängigkeits- oder Berufsregeln stünde.
8.3 Der Kunde hat Interval alle bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwendungen zu vergüten und Interval sämtliche Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die Interval im Zusammenhang mit der Beendigung entstehen.
9. Haftung
9.1 Interval übernimmt keine Haftung für Berichte, einschließlich E-Mails und anderer Kommunikation, die während der Projektlaufzeit an den Kunden gesendet werden.
9.2 Interval haftet auf Schadensersatz nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn Interval zur Vertragserfüllung Dritte einschaltet.
9.3 Interval haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, direkte und indirekte Schäden oder jegliche Art von ausschließlich finanziellen Verlusten.
9.4 Darüber hinaus ist die Haftung von Interval auf die Vertragssumme beschränkt und darf in keinem Fall 350.000 EUR überschreiten. Als Schadensfall im Einzelfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten aus einer Standardleistung. Bei Schäden aus mehreren gleichartigen Standardleistungen aufgrund mehrerer Verstöße, die auf demselben Berufsfehler beruhen, ist die Haftung von Interval ebenfalls auf die Vertragssumme begrenzt und höchstens 350.000 Euro.
9.5 Übersteigt der mögliche Schaden nach Einschätzung des Kunden den oben genannten Betrag, wird Interval auf Wunsch des Kunden versuchen, zusätzlich zu der bestehenden Haftpflichtversicherung eine Versicherung zur Absicherung dieses Risikos abzuschließen, sofern der Kunde hierfür die Prämie trägt.
9.6 Etwaige Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch zwei Jahre nach Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht werden und verjähren im Übrigen.
9.7 Beauftragt Interval einen Dritten, z.B. ein Datenverarbeitungsunternehmen, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Rechtsanwalt zum Zweck der Erbringung seiner Dienstleistungen und hat den Mandanten darüber informiert
Sofern dies schriftlich erfolgt, wird Interval von seiner Haftung entbunden und der beauftragte Dritte haftet gegenüber dem Kunden allein für die von ihm zu vertretenden Schäden.
9.8 Jegliche Haftung von Interval gegenüber anderen Personen als dem Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit Interval gehörende Unterlagen mit Zustimmung von Interval an Dritte weitergegeben werden, begründet dies keine Haftung von Interval gegenüber dem Dritten. Sollte Interval dennoch gegenüber einem Dritten haftbar werden, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht nur für das Verhältnis zwischen Interval und dem Kunden, sondern auch gegenüber diesem Dritten. Der Kunde stellt Interval in jedem Fall für etwaige Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber Interval in vollem Umfang schad- und klaglos.
10. Loyalität, Nichtabwerbung
10.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages und während eines weiteren Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Leistungen ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeiter von Interval, die an der Vertragserfüllung beteiligt waren, zu beschäftigen oder zu engagieren. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 (bzw. Gegenwert in Vertragswährung) zu zahlen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Interval ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen, d.h. Firmennamen, Firmensymbole oder Marken und eine allgemeine Beschreibung anzugeben
des Projekts an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, nach vorheriger Ankündigung angemessene Informationen über das Projekt bereitzustellen.
11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Interval auf Dritte zu übertragen. Interval ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung und ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf, auf ein Tochter- oder Beteiligungsunternehmen oder auf juristische Personen der Interval-Gruppe zu übertragen.
11.3 Interval nutzt moderne Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass eine E-Mail fälschlicherweise als Spam behandelt wird. Interval kann daher nicht garantieren, dass die E-Mails des Kunden tatsächlich beim gewünschten Empfänger ankommen.
11.4 Diese Vereinbarung sowie alle Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich außervertraglicher Verpflichtungen, unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem Interval registriert ist, und allen Streitigkeiten, Ansprüchen oder Verfahren zwischen diesen Parteien, die sich auf die Gültigkeit, Konstruktion oder Erfüllung dieser Vereinbarung beziehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem Interval registriert ist. Zur Klarstellung: „Intervall“ bezieht sich auf die juristische Person, die als Vertragspartei aufgeführt ist.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
FESTANSTELLUNG UND BEFRISTETE EINSTELLUNG
1. Geltungsbereich dieser Vereinbarung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die unbefristete und befristete Einstellung gelten für:
A. alle von Interval für den Kunden vorgeschlagenen oder durchgeführten Geschäfte; Und
B. die Anstellung, Beauftragung oder sonstige Nutzung eines von Interval vorgestellten Kandidaten durch den Kunden.
1.2 In Ermangelung einer schriftlichen Bestätigung gilt die Verwendung eines von Interval bereitgestellten Lebenslaufs (oder der darin enthaltenen Angaben) durch den Kunden oder die Anstellung oder Beauftragung (oder ein entsprechendes Angebot) eines von Interval vorgestellten Kandidaten in irgendeiner Funktion als Annahme durch den Kunden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit allen darin genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das Geschäft, die Platzierung und/oder die Beschäftigung, Beauftragung oder sonstige Nutzung eines von Interval vorgestellten Kandidaten durch den Kunden dar, mit Ausnahme davon aller anderen Vereinbarungen, einschließlich aller anderen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen, die der Kunde möglicherweise in Bezug auf die Bereitstellung des Geschäfts durchzusetzen versucht.
2. Die Platzierung
2.1 Interval wird bei der Auswahl und Einführung von Kandidaten beim Kunden angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt walten lassen.
2.2 Der Kunde stellt Interval Einzelheiten zu der jeweiligen Stelle zur Verfügung, einschließlich des voraussichtlichen Gehaltspakets, der Stellenbeschreibung und aller anderen Informationen, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit Interval die Eignung eines Kandidaten für diese Stelle beurteilen kann.
2.3 Soweit ein Kandidat oder ein Dritter Angaben zum Kandidaten macht (sei es in Form von akademischen oder beruflichen Qualifikationen, beruflichem Hintergrund, Erfahrung oder Ähnlichem), übernimmt Interval keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit dieser Informationen und von Interval haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste (einschließlich direkter Verluste, indirekter oder Folgeschäden, entgangener Gewinne, Verlust erwarteter Einnahmen, Reputationsverlust oder behördliche Bußgelder) oder Schäden, und Interval übernimmt auch keine Verantwortung für etwaige Rechtskosten des Kunden und Kosten im Zusammenhang mit solchen Angelegenheiten, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt als Ergebnis solcher ungenauen oder irreführenden Informationen entstehen, und der Kunde erkennt an, dass es in seiner alleinigen Verantwortung und Verpflichtung liegt, eigene Untersuchungen durchzuführen, um alle in Bezug auf diesen Kandidaten bereitgestellten Informationen zu überprüfen und sicherzustellen dass das Gleiche genau und richtig ist.
2.4 Wenn der Kunde Interval angewiesen hat, sich im Namen des Kunden an einen bestimmten Kandidaten zu wenden, stellt der Kunde Interval von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und direkten Verlusten sowie allen Zinsen, Strafen und angemessenen Rechts- und Berufskosten und -ausgaben frei die Interval aufgrund von Ansprüchen gegen Interval im Zusammenhang mit einer solchen Anweisung entstehen oder erleiden, sofern Interval seiner Verpflichtung zur Anwendung angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt nachgekommen ist und in dieser Hinsicht nicht fahrlässig oder rechtswidrig gehandelt hat.
2.5 Interval gibt keine Zusicherungen oder Garantien dafür, dass ein Kandidat bereit und/oder verfügbar ist oder sein wird, eine Platzierung anzunehmen.
2.6 Interval haftet nicht für sämtliche Verluste, einschließlich direkter Verluste, indirekter oder Folgeschäden, entgangener Gewinne, entgangener tatsächlicher oder erwarteter Einsparungen, entgangener erwarteter Einnahmen, Reputationsverluste oder behördlicher Bußgelder, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben ( (einschließlich Rechtskosten und Auslagen), die dem Kunden durch die Handlungen oder Unterlassungen des Kandidaten entstehen, einschließlich seiner Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung seines Arbeitsverhältnisses (ob auf unbefristeter oder befristeter Basis) beim Kunden.
2.7 Der Kunde erkennt an, dass die endgültige Entscheidung über die Einstellung oder Beauftragung des Kandidaten bei ihm liegt.
2.8 Der Kunde macht Interval auf alle Sicherheits- und/oder Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aufmerksam, die das Personal von Interval und/oder der Kandidat beim Aufenthalt auf dem Gelände des Kunden beachten müssen.
2.9 Sofern der Kunde Interval nichts Gegenteiliges schriftlich mitteilt, erteilt der Kunde Interval hiermit seine Zustimmung zur Verwendung und Reproduktion des Namens, des Logos und der Marken des Kunden in der Werbung für die Platzierung und in der allgemeinen Werbeliteratur von Interval (ob online oder in vorausgesetzt, dass Interval den Namen, das Logo oder die Marke des Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden ändert oder anderweitig ergänzt. Nichts in dieser Bestimmung begründet Eigentumsrechte (ob eintragungsfähig oder nicht) zugunsten von Interval am geistigen Eigentum des Kunden.
2.10 Interval ist nicht für die Besorgung von Arbeitsgenehmigungen, Versicherungen oder anderen Nebenanforderungen für die Beschäftigung des Kandidaten verantwortlich.
3. Gebühren
3.1 Die Vermittlungsgebühren für unbefristete Vermittlungen werden als Prozentsatz des Gehaltspakets des Kandidaten berechnet. Dieser Prozentsatz wird zwischen den Parteien vereinbart und von Interval schriftlich (einschließlich per E-Mail) oder mündlich (anschließend per E-Mail bestätigt) bestätigt. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, ist Interval berechtigt, bei Annahme eines Praktikums durch den Kandidaten Vermittlungsgebühren zu erheben, die auf der Grundlage der in der Gebührenordnung festgelegten Standardprozentsätze berechnet werden. Zur Klarstellung: Auch wenn ein Stellen- oder Einstellungsangebot vom Kandidaten angenommen wird, es jedoch (ohne Verschulden des Kandidaten) zu keiner Anstellung oder Einstellung kommt, sind die Vermittlungsgebühren dennoch fällig.
3.2 Die Vermittlungsgebühren für befristete Praktika werden anhand des entsprechenden jährlichen Vollzeitgehaltspakets berechnet, das anteilig zur Dauer des befristeten Praktikums berechnet wird, ansonsten jedoch gemäß den Bestimmungen von Klausel 3.1 berechnet wird.
3.3 Die Vermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich etwaiger Mehrwertsteuer, die von Interval zum geltenden Satz erhoben wird.
4. Zusätzliche Kosten
4.1 Etwaige zusätzliche Kosten entstehen nur durch oder mit Zustimmung des Kunden und werden zu den zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Sätzen berechnet. Solche zusätzlichen Kosten sind vom Kunden zu zahlen, auch wenn die Platzierung, auf die diese zusätzlichen Kosten zurückzuführen sind, nicht gesichert ist.
5. Zahlungsfrist
5.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 6.2 muss der Kunde alle Rechnungen von Interval (einschließlich derjenigen für zusätzliche Kosten) innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum einer Rechnung von Interval vollständig bezahlen, ohne dass ein Recht auf Aufrechnung besteht.
5.2 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden alle Vermittlungsgebühren in Rechnung gestellt, nachdem der Kandidat ein Angebot des Kunden angenommen hat. Interval ist berechtigt, alle zusätzlichen Kosten sofort nach ihrem Anfall bei Interval in Rechnung zu stellen.
5.3 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde eine Intervallrechnung akzeptiert hat, wenn innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum dieser Rechnung kein Einspruch diesbezüglich erhoben wird. Alle Streitigkeiten werden umgehend und nach Treu und Glauben gelöst und innerhalb von Interval an die entsprechenden Ebenen eskaliert. Um Zweifel auszuschließen: Keine strittige Zahlung berechtigt den Kunden zur Aufrechnung mit künftigen Rechnungen oder ermöglicht es dem Kunden, eine andere gemäß diesen Geschäftsbedingungen ausgestellte Rechnung von Interval nicht zu begleichen.
5.4 Alle Kosten und/oder Auslagen Dritter (einschließlich Anwaltskosten und anderer Honorare), die Interval bei der Einziehung überfälliger Beträge gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
6. Zurückbehaltene Suchen
6.1 Vermittlungsgebühren nur für Auftragsrecherchen werden auf der Grundlage des Gehaltspakets berechnet und dem Kunden in drei Schritten in Rechnung gestellt:
A. dreiunddreißig Prozent (33 %) der Vermittlungsgebühr gemäß Intervals Zustimmung zur Übernahme des Geschäfts (basierend auf einer Schätzung des Gehaltspakets);
B. dreiunddreißig Prozent (33 %) der Vermittlungsgebühr, wenn die Auswahlliste der Kandidaten dem Kunden von Interval vorgelegt wird, oder dreißig (30) Tage nach der Zustimmung von Interval, das Geschäft zu übernehmen, je nachdem, was früher eintritt (basierend auf einer Schätzung des Gehalts). Paket); Und
C. der Restbetrag (falls zutreffend, angepasst an etwaige Abweichungen zwischen dem geschätzten und dem endgültigen Gehaltspaket) am ersten Tag der Anstellung des Kandidaten durch den Kunden.
6.2 Platzierungsgebühren für beibehaltene Suchen sind nicht erstattungsfähig. Wenn der Kunde das Praktikum vor Beginn des Kandidaten zurückzieht, werden alle drei in Abschnitt 6.1 genannten Gebührenstufen sofort zahlbar.
7. Befristete Laufzeitverlängerungen und -konvertierungen
7.1 Für befristete Praktika, wenn:
A. Beginnt eine neue feste Laufzeit innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Ende der vorherigen festen Laufzeit und/oder wird die ursprüngliche feste Laufzeit (oder eine nachfolgende feste Laufzeit) verlängert, wird eine weitere Gebühr gemäß den Bestimmungen der Klausel berechnet 3,2; oder
B. Nimmt der Kandidat innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Ende der letzten befristeten Amtszeit eine Festanstellung beim Kunden an, wird ein weiteres Honorar gemäß den Bestimmungen in Ziffer 3.1 berechnet.
7.2 In jedem gemäß den Klauseln 7.1 a und 7.1 b festgestellten Umstand muss der Kunde Interval unverzüglich schriftlich über das Eintreten dieses Umstands informieren.
8. Zusätzliche Umstände, unter denen Vermittlungsgebühren fällig werden
8.1 Der Kunde muss Interval so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eintritt eines der gemäß den Bestimmungen dieser Klausel 8.1 vorgesehenen Ereignisse informieren und die fällige Vermittlungsgebühr zahlen zum Intervall für eine Platzierung, bei der:
A. Auch wenn zunächst keine Vermittlung erfolgt, nimmt ein Kandidat innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der endgültigen Kommunikation ein Beschäftigungs- oder Einstellungsangebot beim Kunden an; oder
B. Unabhängig davon, ob eine Platzierung aus der Vorstellung eines Kandidaten durch Intervall beim Kunden resultiert oder nicht, wird der Kandidat vom Kunden innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der endgültigen Kommunikation einem Dritten vorgestellt und diese Einführung führt zu einem Stellenangebot oder ein Auftrag, unabhängig davon, ob er über eine andere Personalvermittlungsagentur, einen Dritten oder direkt vom Kunden erfolgt.
8.2 Die Mitteilung an Interval gemäß Klausel 8.1 muss Einzelheiten zum Beginndatum des Arbeitsverhältnisses und vollständige Einzelheiten des vereinbarten Gehaltspakets enthalten.
9. Ersatzkandidaten
9.1 Es erfolgt keine Rückerstattung der Vermittlungsgebühren. Sollte das Arbeitsverhältnis oder Engagement eines Kandidaten innerhalb einer Frist von neun (9) Wochen (einschließlich der Kündigungsfrist des Kandidaten gegenüber dem Kunden) ab dem Datum des Arbeitsbeginns des Kandidaten mit der Vermittlung enden, wird Interval angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen Ersatzkandidaten zu finden für den Fall, dass:
A. Der Kandidat verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch und nicht aufgrund von Entlassungsmaßnahmen, einer Änderung der Stellenbeschreibung oder einer Änderung der Arbeitsbedingungen.
B. Die Rechnungen von Interval wurden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beglichen;
C. Der Kunde ist seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kandidaten nachgekommen, einschließlich seiner Verpflichtungen aus allen relevanten Gesetzen.
D. die Anfrage wird ausschließlich an Interval gerichtet, um den Kandidaten zu ersetzen;
e. Die Ersatzrolle ist dieselbe wie bei der ursprünglichen Platzierung. Und
F. Interval wird innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Entscheidung schriftlich darüber informiert, dass der Kandidat nicht mehr vom Kunden eingestellt werden soll.
9.2 Interval bietet einen solchen Ersatz nur für den ersten Kandidaten an, der dem Kunden in welcher Funktion auch immer zur Verfügung gestellt wurde. Es wird kein Ersatz für den Ersatzkandidaten in welcher Funktion auch immer bereitgestellt.
9.3 Wenn sich das Gehaltspaket des Ersatzkandidaten gegenüber dem des ursprünglichen Kandidaten ändert, wird der Rechnungsbetrag entsprechend angepasst.
9.4 Das Angebot zur Suche nach einem Ersatzkandidaten (sofern die in Abschnitt 9.1 genannten Umstände erfüllt sind) ist für einen Zeitraum von zwei (2) Monaten ab dem Datum der Kündigung des ursprünglichen Kandidaten gültig. Danach ist Interval nicht mehr verpflichtet, ein Angebot abzugeben so ein Ersatz.
9.5 Diese Klausel 9 stellt den ausschließlichen Rechtsbehelf für den Kunden dar, wenn das Engagement eines Kandidaten unter den in Klausel 9.1 genannten Umständen endet.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Jede Partei wird Informationen der anderen Partei, die vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können oder von der offenlegenden Partei als vertraulich angesehen werden, vertraulich behandeln und diese Informationen nicht ohne Zustimmung der anderen Partei offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder gerichtlich vorgeschrieben der zuständigen Gerichtsbarkeit vorliegen oder es bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ohne dass eine Verletzung dieser Klausel vorliegt. Alle dem Kunden von Interval zur Verfügung gestellten Lebensläufe oder Angaben zum Kandidaten bleiben vertrauliche Informationen von Interval.
10.2 Beide Parteien müssen ihren Verpflichtungen in Bezug auf den Datenschutz nachkommen, wie sie insbesondere im Data Protection Act 1998 und den Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 festgelegt sind. Der Kunde stellt Interval von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden usw. frei direkte Verluste und alle Zinsen, Strafen und angemessenen Rechts- und Berufskosten und -ausgaben, die Interval aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter (einschließlich derjenigen von Kandidaten) entstehen, die durch den Missbrauch der personenbezogenen Daten eines Kandidaten durch den Kunden verursacht wurden oder seine Tochtergesellschaften oder deren Mitarbeiter, Direktoren, Vertreter oder Auftragnehmer.
11. Recht und Gerichtsstand
11.1 Diese Vereinbarung sowie alle Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich außervertraglicher Verpflichtungen, unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem Interval registriert ist, und allen Streitigkeiten, Ansprüchen oder Verfahren zwischen diesen Parteien, die sich auf die Gültigkeit, Konstruktion oder Erfüllung dieser Vereinbarung beziehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem Interval registriert ist. Zur Klarstellung: „Intervall“ bezieht sich auf die juristische Person, die als Vertragspartei dieses Vertrags aufgeführt ist.
12. Allgemeines
12.1 Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem mit ihr geschlossenen Vertrag für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, entgangene Einnahmen, Verlust erwarteter Einsparungen oder Reputationsverlust oder behördliche Bußgelder. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt die Gewährleistung, den Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung oder das durch Gesetz oder Verordnung auferlegte Recht in dem Umfang ein, in dem sie nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
12.2 Sofern eine Haftung nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, ist die maximale Haftung jeder Partei gegenüber der anderen in Bezug auf eine Platzierung auf einhundertzwanzig Prozent (120 %) der zu zahlenden Platzierungsgebühren begrenzt.
12.3 Der Kunde wird während der Dauer der Beauftragung von Interval und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten danach (weder auf eigene Rechnung noch für eine andere Person oder Organisation) weder direkt noch indirekt Anreize setzen, abwerben, abwerben oder dies versuchen Personen, die Mitarbeiter, Direktoren oder Berater von Interval sind, von Interval abzuwerben oder abzuwerben. Wenn der Kunde eine Person anstellt oder einstellt, die gegen diese Bestimmung verstößt, muss der Kunde auf Verlangen an Interval einen Betrag zahlen, der fünfzig Prozent (50 %) des Gehaltspakets dieser Person entspricht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich hierbei um eine echte Vorabschätzung des Schadens handelt.
12.4 Sollte eine Klausel von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird dieser Teil von allen anderen Bedingungen getrennt, ohne dass die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt wird.
12.5 Wenn eine Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Umstände gehindert wird, die außerhalb der Kontrolle dieser Partei (nach vernünftigem Ermessen) liegen, haftet diese Partei nicht für eine Verletzung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.6 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines ihr zur Verfügung stehenden Rechts oder Rechtsbehelfs stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar. Kein Verzicht oder keine Änderung einer Klausel ist wirksam, es sei denn, sie wird schriftlich gegenüber der anderen Partei und im Fall von Interval von einem Direktor von Interval bestätigt.
12.7 Die Klauseln, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin wirksam zu bleiben, bleiben bestehen und sind für die Parteien weiterhin bindend.
12.8 Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, hat gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 oder gleichwertigen lokalen Gesetzen kein Recht, von einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu profitieren oder diese durchzusetzen.
12.9 Jegliche Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der versuchten Einführung zusätzlicher Geschäftsbedingungen, ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem Zeichnungsberechtigten von Interval unterzeichnet wurde.
Definitionen und Interpretation
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes vorschreibt.
Unter „zusätzlichen Kosten“ versteht man beispielsweise Werbekampagnen, zusätzliche Screening-Anforderungen vor der Einstellung oder Ähnliches für eine bestimmte Stelle oder andere vereinbarte Zusatzkosten.
„Geschäft“ bezeichnet die von Interval im Zusammenhang mit unbefristeten oder befristeten Stellen durchgeführten Arbeiten, einschließlich der Bereitstellung von Lebensläufen (erbeten oder unaufgefordert) durch Interval, der Entgegennahme von Anweisungen des Kunden für eine Stelle durch Interval, der Vorauswahl/Vorauswahl von Kandidaten, der Vorstellung eines Kandidaten und der Vereinbarung von Interval von oder Durchführung von Interviews mit Kandidaten oder jede andere Handlung, die direkt oder indirekt mit der Beschaffung oder Bereitstellung eines Kandidaten zusammenhängt.
„Kandidat“ bezeichnet eine Person, die Interval dem Kunden vorstellt.
„Kunde“ bezeichnet Sie oder Ihre oberste Holdinggesellschaft und alle ihre Tochtergesellschaften. „CV“ bedeutet Lebenslauf.
„Gebührenplan“ bezeichnet das zwischen den Parteien vereinbarte Dokument oder die schriftliche (einschließlich elektronische) Bestätigung der Gebühren.
„Befristete Vermittlung“ bezeichnet jeden dem Kunden vorgestellten Kandidaten, der direkt vom Kunden mit einem befristeten Vertrag angestellt oder eingestellt wird.
„Abschließende Mitteilung“ bezeichnet das späteste Datum, an dem die Parteien in Bezug auf einen Kandidaten kommuniziert haben.
„Vorgestellt“ bedeutet die Übermittlung (über welches Medium auch immer) des Lebenslaufs eines Kandidaten, einer langen oder kurzen Liste von Kandidaten und/oder Einzelheiten eines Kandidaten durch Interval an den Kunden oder jede andere mündliche oder schriftliche Kommunikation zwischen Interval und dem Kunden, die dies ermöglicht Der zu identifizierende Kandidat und „Einführung“ und „Vorstellen“ sind entsprechend auszulegen.
„Parteien“ bezeichnet zusammenfassend Interval und den Kunden und wird jeweils einzeln als „Partei“ bezeichnet.
„Platzierung“ bezeichnet eine Position oder Rolle, für die ein Kandidat auf unbefristeter oder befristeter Basis (einschließlich einer befristeten Platzierung) beim Kunden besetzt werden kann oder wird.
„Vermittlungsgebühren“ bezeichnet die an Interval geschuldeten Gebühren in Bezug auf eine bestimmte Vermittlung, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet werden.
„Intervall“ bezieht sich auf die juristische Person, die als Vertragspartei aufgeführt ist.
„Gehaltspaket“ bezeichnet das voraussichtliche jährliche Bruttovergütungspaket für eine Platzierung, das das Bruttojahresgehalt, anwendbare Leistungen, für die dem Kandidaten ein Bargeldäquivalent gezahlt wird, Gewinnbeteiligung, Provision, Bonus, Lebensunterhaltszulagen, Firmenwagen und Autozulagen umfasst , Reisekostenzuschüsse, Auslandszulagen und Beitrittszuschüsse.
„Tochtergesellschaft“ hat die Bedeutung, die insbesondere in Abschnitt 1159 des Companies Act 2006 oder einer gleichwertigen lokalen Gesetzgebung angegeben ist, und der Begriff „Tochtergesellschaft“ ist entsprechend auszulegen.